4 Business IT e.U.
(B2B)
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für m/w/d.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbedingungen zwischen Kunden und 4Business IT e.U. (infolge 4Business genannt). Sie sind Bestandteil aller Verträge, die mit Kunden geschlossen werden.
Änderungen der AGB können von 4Business jederzeit vorgenommen werden und sind für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Webseite von 4Business IT e.U. unter https://domain-4-business.at/agb abrufbar.
Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Aufträge und Vereinbarungen sind dann rechtsverbindlich, wenn diese vom Kunden schriftlich oder firmenmäßig unterzeichnet werden. Eine Besonderheit stellt hier das online Angebot dar: Hier erklärt der Kunde mit der Bestellung verbindlich sein Vertragsangebot. Die Bestellung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. 4Business ist berechtigt, die Bestellung anzunehmen oder abzulehnen.
Verträge werden, soweit nichts anderes vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Bei Domainregistrierungen ist die Vertragsdauer immer jährlich.
Gegenstand eines Auftrages können u.a. folgende Leistungen sein:
Programmierung von Webseiten
Webhosting
Domainhosting, Domainregistrierung
Programm/Prozessanalysen, IT Business Analysen
Status und Potenzialanalyse für Digitalisierung
Beratung und Projektmitarbeit bei Softwareumstellungen/Digitalisierung
Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
Telefonische Beratung
Wartung
Chatbotmarketing
Grundlage für die Programmierung von Webseiten ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die 4Business gegen Kostenberechnung aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
4Business stellt bei Bestellung des Webhostings die programmierten Seiten auf einer Hostingplattform zur Verfügung. Auf der Hostingplattform erfolgt eine tägliche Sicherung sowie regelmäßiges Update der Serverplattform und den verwendeten Programmen. Standort des Hostingserver ist Nürnberg (D).
Vermittlung der gewünschten Domain: Der Antragsteller verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinem Kennzeichen- und Wettbewerbsrechten zu verletzen. Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wird die Verfügbarkeit des Namens geprüft, jedoch erst mit dem Abschluss der Registrierung ist der Name gesichert, daher ist eine Haftung oder Gewährleistung für die tatsächliche Registrierung ausgeschlossen.
Prozessanalysen bzw. Programmanalysen erfolgen im Betrieb des Kunden oder remote.
Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen, für das jeweils betroffene Programmpaket, einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Kunden. Diese wird in einem Protokoll bestätigt. Lässt der Kunde den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Kunden ausreichend dokumentiert an 4Business zu melden, die um rasche mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
Diese Dienstleistungen müssen nicht ausschließlich durch 4Business selbst erbracht werden, sondern diese kann sich für die Vertragserfüllung eines Drittunternehmens bedienen.
Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist 4Business verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der 4Business die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist 4Business berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von 4Business angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Kunden zu ersetzen.
Für die Registrierung einer Domain gelten die jeweiligen Bestimmungen der Registrierungsstelle (Registry). Diese sind online bei den Produkten verlinkt oder die entsprechenden Hinweise werden bei einem Angebot hinzugefügt.
Mitwirkungsverpflichtung durch den Kunden:
Die Domainregistrierungsbedingungen, der obersten zuständigen Stelle (Icann), sehen vor, dass eine Änderung der Daten des Domaininhabers binnen 5 Tagen übermittelt werden muss. Aus diesem Grund ist es die Pflicht des Kunden die Änderung der hinterlegten Daten regelmäßig zu prüfen und bei einer Änderung die neuen Daten sofort an 4Business zu übermitteln.
Einige Änderungen der Daten bedürfen auch noch zusätzlich einer Zustimmung innerhalb von 4Tagen. Diese erfolgt zumeist per Mail an die, bei der Domain hinterlegten Mailadresse.
Die Verletzung der Mitwirkungsverpflichtung durch den Kunden kann zum Verlust der Domain führen.
Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag.
Bei Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand, zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen, verrechnet.
Abweichungen von einem, dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von 4Business zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert, nach den jeweils gültigen Sätzen, in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4Business ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den, von 4Business angegebenen Terminen, alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3., zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von 4Business nicht zu vertreten und führen nicht zum Verzug. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist 4Business berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
Die von 4Business gelegten Rechnungen sind spätestens 7 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist 4Business berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch 4Business. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen 4Business, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten, sowie der Gewinnentgang, sind vom Kunden zu tragen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist 4Business berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.
Die Kündigung der Domain kann immer jährlich, 3 Wochen vor der Vertragsverlängerung, schriftlich erfolgen. Eine Rückerstattung der bereits bezahlten Entgelte ist – auch aliquot – ausgeschlossen. Ein Transfer einer Domain zu einem anderen Anbieter stellt keine Kündigung des Vertrages dar. Dieser muss unter Einhaltung der Frist explizit gekündigt werden.
Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von 4Business ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und dem Kunden daran kein Verschulden trifft.
Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von 4Business liegen, entbinden 4Business von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von 4Business möglich. Ist 4Business mit einem Storno einverstanden, so hat diese das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
laufende Verträge (Ausnahme Domainvertrag) können beiderseits zum Ende eines Quartals mit einer Frist von 15 Tagen gekündigt werden.
Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist:
dass der Kunde den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für 4Business bestimmbar ist;
der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle, für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen, zur Verfügung stellt;
der Auftraggeber oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat;
die Software unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird.
Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde 4Business alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von 4Business zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von 4Business durchgeführt.
Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von 4Business gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch 4Business.
Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten ab Übergabe.
4Business haftet dem Kunden für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom 4Business beigezogene Dritte zurückzuführen sind.
Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenem Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter , wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
Sofern 4Business das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt 4Business diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 9.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 5.000,-. Weitergehende, als die in diesem Vertrag, genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.
4Business verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.